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FIS Regeln   Grundsatz

   ▶︎  FIS Regeln für Snowboarder&Skifahrer   

       ▶︎  FIS Regeln Tourengeher   

            ▶︎ FIS Regeln Langläufer   

                ▶︎ FIS Regeln Rodler   

                   ▶︎  LAWINEN INFO

Die FIS Regeln sollten Sie unbedingt Kennenlernen und beachten:

Skifahren, Snowboarden, Langlaufen und Rodeln, bergen wie alle anderen Sportarten auch, gewisse Risiken. Die FIS-Regeln als Maßstab für sportgerechtes Verhalten des sorgfältigen und verantwortungsbewußten Wintersportlers haben zum Ziel, Unfälle zu vermeiden. Die FIS-Regeln gelten für alle Skifahrer und Snowboarder, entsprechend auch für Langläufer und Rodler, sowie natürlich auch für Tourengeher und Variantenskifahrer. Sie alle sind verpflichtet diese Regeln zu kennen und auch einzuhalten. Wer unter Verstoß gegen diese Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.

F I S = Federation Internationale de Ski

 

FIS Verhaltensregeln für Snowboarder und Skifahrer

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muß auf Sicht fahren. Er muß seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

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FIS Verhaltensregeln für Rodler

1. Der Betreiber der Rodelbahn, die Liftgesellschaft Nesselwängle, übernimmt keinerlei Haftung für Rodelunfälle jeglicher Art.

2. Die Rodelbahn ist nur während des normalen Liftbetriebs geöffnet.

3. Es wird darauf hingewiesen, das die Rodelbahn naturgemäß vereist sein kann. Um die Bahn mit sportlicher Geschwindigkeit zu passieren, ist eine gewisse Geschicklichkeit und eine geeignete Ausrüstung, sowie gutes Schuhwerk erforderlich.

4. Beim Befahren der Rodelbahn ist die Geschwindigkeit den Bahn- und  Lichtbedingungen, sowie dem persönlichen Können, unbedingt anzupassen.

5. Mit dem Entgegenkommen von Einsatzfahrzeugen ist jederzeit zu rechnen.

6. Beachten sie bitte die Gebots-, Verbots- und Gefahrenschilder.

7. Das Befahren der Schipiste mit einer Rodel ist strengstens verboten.

8. Die Rodelbahn ist täglich zwischen 16.30 und 9.00 Uhr für Präparierungsarbeiten gesperrt.

9. Die letzte Kontrollfahrt wird täglich im Anschluß an die letzte Bergfahrt durchgeführt.

10. Alkohol- und Drogengenuß erhöhen das Unfallrisiko, und damit natürlich auch die Verletzungsgefahr für sich selbst und andere Personen.

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FIS für Tourengeher

1. Gehe niemals allein.

2. Meide nach ergiebigem Schneefall für 3 Tage den Tiefschnee.

3. Passe die Tour dem Lawinenlage- und Wetterbericht an und gib das Tourenziel einer vertrauten Person bekannt.

4. Vergiss nie Lawinen-Verschütteten-Suchgerät, Schaufel und Tourensonde. Verwende im Tiefschnee Skistopper und keine Fangriemen. Halte die Skistöcke nicht mit den Händen in den Schlaufen.

5. Verzichte auf Tourenskilauf oder Variantenskifahren ohne vorherige Übung mit dem Lawinen-Verschütteten-Suchgerät, Training in Bergung und Ersten Hilfe.

6. Verwende den Lawinen-Airbag, verlasse Dich aber nicht blindlings darauf und unterschätze deshalb nie das Risiko.

7. Halte Abstand zu Deinen Begleitern sowohl im Aufstieg als bei der Abfahrt, dass höchstens ein Mitglied der Gruppe einem Risiko ausgesetzt ist.

8. Meide den Triebschnee in Mulden und Hängen der Windschattenseite.

9. Benütze zur Abfahrt die Aufstiegsroute, wo Dir Schneeverhältnisse und Gelände bekannt sind.

10. Sag im Zweifel immer “Nein”!

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FIS Regeln für Langläufer

1. Rücksichtnahme auf die Anderen
Jeder Langläufer muß sich so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik
Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf Loipen und Pisten ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.

3. Wahl von Spur und Piste
Auf Doppel- und Mehrfachspuren muß in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste rechts zu laufen.

4. Überholen
Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.

5. Gegenverkehr
Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang.

6. Stockführung
Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.

7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse
Jeder Langläufer muß, vor allem auf Gefällestrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen.
Er muß einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muß er sich fallenlassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

8. Freihalten der Loipen und Pisten
Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Piste. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe/Piste möglichst rasch frei zu machen.

9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht
Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

 

die Pisten sind nachts bzw. außerhalb des Betriebs nicht zu betreten - da gewalzt wird und die Pistenwalzen unterwegs sind

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