Die FIS Regeln sollten Sie unbedingt Kennenlernen und beachten:
Skifahren, Snowboarden, Langlaufen und Rodeln, bergen wie alle
anderen Sportarten auch, gewisse Risiken. Die FIS-Regeln als
Maßstab für sportgerechtes Verhalten des sorgfältigen und
verantwortungsbewußten Wintersportlers haben zum Ziel, Unfälle
zu vermeiden. Die FIS-Regeln gelten für alle Skifahrer und
Snowboarder, entsprechend auch für Langläufer und Rodler, sowie
natürlich auch für Tourengeher und Variantenskifahrer. Sie alle
sind verpflichtet diese Regeln zu kennen und auch einzuhalten.
Wer unter Verstoß gegen diese Regeln einen Unfall verursacht,
kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich
gemacht werden.
F I S = Federation Internationale de Ski
FIS Verhaltensregeln für Snowboarder und Skifahrer
1.
Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er
keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2.
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muß auf Sicht fahren. Er muß
seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den
Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der
Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl
der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine
Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und
Snowboarder nicht gefährdet.
4.
Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von
links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten
Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend
Raum lässt.
5.
Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren,
nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder
fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er
dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6.
Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not
an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt
aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine
solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7.
Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß
absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8.
Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die
Signalisation beachten.
9.
Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur
Hilfeleistung verpflichtet.
10.
Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob
verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine
Personalien angeben.
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FIS Verhaltensregeln für Rodler
1. Der Betreiber der Rodelbahn, die Liftgesellschaft
Nesselwängle, übernimmt keinerlei Haftung für Rodelunfälle
jeglicher Art.
2. Die Rodelbahn ist nur während des normalen Liftbetriebs
geöffnet.
3. Es wird darauf hingewiesen, das die Rodelbahn naturgemäß
vereist sein kann. Um die Bahn mit sportlicher Geschwindigkeit
zu passieren, ist eine gewisse Geschicklichkeit und eine
geeignete Ausrüstung, sowie gutes Schuhwerk erforderlich.
4. Beim Befahren der Rodelbahn ist die Geschwindigkeit den Bahn-
und Lichtbedingungen, sowie dem persönlichen Können,
unbedingt anzupassen.
5. Mit dem Entgegenkommen von Einsatzfahrzeugen ist jederzeit zu
rechnen.
6. Beachten sie bitte die Gebots-, Verbots- und
Gefahrenschilder.
7. Das Befahren der Schipiste mit einer Rodel ist strengstens
verboten.
8. Die Rodelbahn ist täglich zwischen 16.30 und 9.00 Uhr für
Präparierungsarbeiten gesperrt.
9. Die letzte Kontrollfahrt wird täglich im Anschluß an die
letzte Bergfahrt durchgeführt.
10. Alkohol- und Drogengenuß erhöhen das Unfallrisiko, und damit
natürlich auch die Verletzungsgefahr für sich selbst und andere
Personen.
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FIS für Tourengeher
1. Gehe niemals allein.
2. Meide nach ergiebigem Schneefall für 3 Tage den Tiefschnee.
3. Passe die Tour dem Lawinenlage- und Wetterbericht an und gib
das Tourenziel einer vertrauten Person bekannt.
4. Vergiss nie Lawinen-Verschütteten-Suchgerät, Schaufel und
Tourensonde. Verwende im Tiefschnee Skistopper und keine
Fangriemen. Halte die Skistöcke nicht mit den Händen in den
Schlaufen.
5. Verzichte auf Tourenskilauf oder Variantenskifahren ohne
vorherige Übung mit dem Lawinen-Verschütteten-Suchgerät,
Training in Bergung und Ersten Hilfe.
6. Verwende den Lawinen-Airbag, verlasse Dich aber nicht
blindlings darauf und unterschätze deshalb nie das Risiko.
7. Halte Abstand zu Deinen Begleitern sowohl im Aufstieg als bei
der Abfahrt, dass höchstens ein Mitglied der Gruppe einem Risiko
ausgesetzt ist.
8. Meide den Triebschnee in Mulden und Hängen der
Windschattenseite.
9. Benütze zur Abfahrt die Aufstiegsroute, wo Dir
Schneeverhältnisse und Gelände bekannt sind.
10. Sag im Zweifel immer “Nein”!
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FIS Regeln für Langläufer
1.
Rücksichtnahme auf die Anderen
Jeder Langläufer muß sich so verhalten, daß er keinen anderen
gefährdet oder schädigt.
2.
Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik
Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf
Loipen und Pisten ist in der angegebenen Richtung und
Lauftechnik zu laufen.
3. Wahl
von Spur und Piste
Auf Doppel- und Mehrfachspuren muß in der rechten Spur gelaufen
werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur
hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste
rechts zu laufen.
4.
Überholen
Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer
braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er
es gefahrlos kann.
5.
Gegenverkehr
Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der
abfahrende Langläufer hat Vorrang.
6.
Stockführung
Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die
Stöcke eng am Körper zu führen.
7.
Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse
Jeder Langläufer muß, vor allem auf Gefällestrecken,
Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den
Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite
anpassen.
Er muß einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer
einhalten. Notfalls muß er sich fallenlassen, um einen
Zusammenstoß zu verhindern.
8.
Freihalten der Loipen und Pisten
Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Piste. Ein gestürzter
Langläufer hat die Loipe/Piste möglichst rasch frei zu machen.
9.
Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10.
Ausweispflicht
Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht,
muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
die Pisten sind nachts bzw. außerhalb des Betriebs nicht zu
betreten - da gewalzt wird und die Pistenwalzen unterwegs sind
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Lawineninfo
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